■ PROZESS: Mutter mißhandelte Säugling
Berlin. Wegen Mißhandlung ihres zwei Monate alten Säuglings ist eine 31jährige Mutter gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten zu sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Angeklagte ihrem Sohn mehrere Rippen und einen Unterarm gebrochen sowie Blutergüsse am Bein und an der Schläfe zugefügt. Die Frau hatte im Prozeß eingeräumt, den Jungen geschlagen zu haben. Möglicherweise habe sie das Kind etwas »grob angefaßt«, die Verletzungen seien ihr jedoch unerklärlich. Der Richter hielt der Angeklagten zugute, sie habe ihr Kind nicht bewußt mißhandeln wollen, sondern sei überfordert gewesen. Sie habe in wirtschaftlich desolaten Verhältnissen gelebt, kaum Kontakt zu dem Vater des Kindes und zudem erhebliche Alkoholprobleme gehabt. Das Baby war bald nach der Tat gestorben. Die Obduktion ergab, daß der Tod durch die erlittenen Mißhandlungen verursacht wurde.
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