NDR vor dem Kadi

■ „Panorama“-Verfahren wurde eingestellt

Hamburg (dpa) — Das Verfahren gegen drei NDR-Redakteure, die illegal aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zitiert haben sollen, ist wegen Verjährung eingestellt worden. Die Journalisten hatten am 3.April vorigen Jahres in der ARD- Sendung Panorama anhand von Telefon- und Tagebuchnotizen von Managern der Kieler Howaldtswerke- Deutsche Werft AG (HDW) nachgewiesen, daß das Unternehmen in den achtziger Jahren trotz eines Verbots der Bundesregierung U-Boot- Konstruktionspläne nach Südafrika liefern wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen daraufhin vorgeworfen, sich nach dem Strafgesetzbuch-Paragraphen 353 d, nach dem aus amtlichen Schriftstücken nicht vor der öffentlichen Verhandlung zitiert werden darf, strafbar gemacht zu haben.

Der Vorsitzende Richter am Hamburger Amtsgericht befaßte sich während der zehnminütigen Verhandlung ausdrücklich nicht mit der Sache. Er vertrat aber die Ansicht, daß sie nach einem halben Jahr verjährt sei. Allerdings enthalte das Hamburger Landespressegesetz hier eine „Regelungslücke“: Während die Pressegesetze mehrerer anderer Bundesländer eine Verjährungsfrist von einem halben Jahr für Rundfunk und Printmedien enthalten, gibt es im Hamburger Gesetz keine ausdrückliche Regelung für den Rundfunk. Eine Ungleichbehandlung von Journalisten je nach dem Ort des Verfahrens dürfe es aber nicht geben, sagte der Richter.

Gegen das Urteil kann die Staatsanwaltschaft Berufung vor dem Landgericht oder Revision vor dem Oberlandesgericht einlegen. Die Strafgesetzbuch-Vorschrift 353d, die die Unvoreingenommenheit des Richters sichern soll, gilt unter Juristen ohnehin als umstritten. Im Gegensatz zur wörtlichen Wiedergabe von Dokumenten ist nämlich die inhaltliche Zusammenfassung erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch die Befassung mit dieser Frage vor einigen Jahren im Zusammenhang mit einem Bericht des Magazins 'Stern‘ abgelehnt.