: Abwahl des Abwicklers
■ FDP macht Front gegen den Rundfunkbeauftragten Mühlfenzl
Berlin. Eine große Zahl von Mitarbeitern der Ex-DDR-Rundfunkinstitutionen will gegen ihre zum 31. Dezember ausgesprochenen Kündigungen Klage erheben. Nach Ansicht des medienpolitischen Sprechers der Berliner FDP-Fraktion, Winfried Hampel, könnte dem Land Berlin dadurch »schwerer finanzieller Schaden« entstehen. Die FDP-Fraktion hält die Kündigungen »insgesamt für nicht rechtmäßig« und bezweifelt, daß der Senat seine Rechtsaufsicht über den »Rundfunk der DDR« und den Deutschen Fernsehfunk in angemessener Weise wahrgenommen hat. Mit der Auflösung der »Einrichtung« Ende des Jahres fallen die Programmvermögen und Liegenschaften zwar den Ländern zu, bislang besteht aber noch kein Staatsvertrag, der festlegt, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Nach Ansicht Hampels besteht nun die Gefahr, daß der SFB durch die Übernahme der Programm- und Gebäudeanteile als Rechtsnachfolger für sämtliche Kündigungsklagen haftbar gemacht wird.
Die Erfolgschancen der Klagen werden relativ hoch eingeschätzt. Denn das Arbeitsgericht hat bereits rund 1.000 Kündigungen zum 15. März und 30. Juni für ungültig erklärt. Nach Ansicht der Richter sind sie unwirksam, weil der Personalrat des DFF nicht oder unzureichend beteiligt worden ist. Nach Einschätzung der FDP könnte eine weitere Prozeßflut durch die ebenfalls ungeklärte Frage der Autorenrechte angestoßen werden. Mit der Auflösung der »Einrichtung« erhalten die Autoren ihre Urheberrechte zurück. Über eine weitere Verwertung ihrer Werke müßte nun verhandelt werden. Hampel hat in seiner Funktion als Mitglied des Rundfunkbeirats der »Einrichtung« außerdem einen Abwahlantrag gegen den Rundfunkbeauftragten Rudolf Mühlfenzl gestellt. Er wirft ihm vor, die Frist bis zur Auflösung des Ex-DDR-Rundfunks nicht voll genutzt zu haben. Angesichts der verbleibenden 50 Tage bis zum Jahresende ein ohnmächtig anmutender Versuch. Denn auch der Rundfunkbeirat hat es versäumt, rechtzeitig auf ein klärendes Gespräch mit den Ministerpräsidenten der betroffenen Länder hinzuwirken. Sandra Seubert
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