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Bündnis will Stasi-Gesetz ändern

Koalitionsfraktionen und SPD sowie das Bündnis90/Die Grünen legen Änderungsanträge zum Stasi-Unterlagengesetz vor/ Journalistenverbände sprechen von Flickwerk  ■ Von Michaela Eck

Berlin (taz) — Der umstrittene Entwurf zum Stasi-Unterlagengesetz (StUG) soll heute im Bundestag verabschiedet werden. „Ich fürchte, das wird auch passieren“, kommentierte Ulrike Kaiser vom Deutschen Journalisten Verband ihre Bedenken gegen das Schnellverfahren. Seit Tagen schlagen Medienvertreter, Journalistenverbände und Zeitschriften- und Zeitungsverleger und Verfassungsschützer Alarm, wehren sich gegen Zensur und Bevormundung. In allerletzer Sekunde reagierte gestern auch das Bündnis 90/Die Grünen mit Änderungsvorstellungen bei der Medienbenutzung.

Am Dienstag hatten schon die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD einen Änderungsantrag zum geplanten Stasi-Unterlagengesetz vorgelegt. In diesem nachgebesserten Entwurf ist der strittige Paragraph, in dem geregelt werden sollte, daß bestimmte Stasi-Informationen nur mit Zustimmung der Behörde des Sonderbeauftragten für Stasi-Akten (Gauck-Behörde) veröffentlicht werden dürfen, zwar gestrichen worden. Doch nach wie vor sind die Fußangeln, die die Einschränkung der Pressefreiheit betreffen, nicht beseitigt. „Hier wird Flickschusterei betrieben“, so die Kritik des Deutschen Journalisten Verbandes. Die Strafanddrohung von einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren für Personen, die „von diesem Gesetz geschützte Originalunterlagen oder Duplikate mit personenbezogenen Informationen“ über Betroffene oder Dritte ganz oder in wesentichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitteilen, bleibt auch in diesem Änderungsantrag bestehen.

Der neueste Entwurf vom Bündnis 90 ändert den strittigen Paragraphen lediglich hinsichtlich der Strafverfolgung — hier heißt es, „die Tat wird nur auf Antrag verfolgt“ — und der Information. Bei genauer Prüfung ergebe sich jedoch, daß die Rechte von Betroffenen und Dritten nicht hinreichend geschützt werden. Die von den Koalitionsfraktionen und der SPD vorgeschlagenen Änderung zum Schutz von Betroffenen und Dritten hebe nicht auf die schützenswerte Information als solche ab, sondern auf Originalunterlagen oder Kopien/Dupikate. Nicht erst die faksimilierte, fast vollständige oder wortgetreue Veröffentlichung von Unterlagen sei geeignet, den Persönlichkeitsrechten von Betroffenen/ Dritten Schaden zuzufügen, sondern schon eine einzelne und gegebenenfalls brisante Information, heißt in der Begründung des Änderungsantrages von Bündnis 90/Die Grünen. Beanstandet wurde auch die geplante ersatzlose Herausgabepflicht für alle Stasiunterlagen an die Gauck-Behörde. Der neueste Änderungsantrag vom Bündnis 90 sieht jetzt vor, diese Herausgabepflicht insofern zu begrenzen, daß „dem Bundesbeauftragten die Originalunterlagen oder, wenn sie diese nicht besitzen, auf Verlangen ein Duplikat herauszugeben“ sind.

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