Gottesfürchtige Bayern

■ Klage gegen Kreuze und Kruzifixe in bayerischen Klassenzimmern ist vorerst gescheitert

Karlsruhe (dpa) — Eine Familie ist mit ihrer Klage auf Entfernung von Kreuzen und Kruzifixen aus bayerischen Klassenzimmern vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst gescheitert. Das Karlsruher Gericht lehnte in einem gestern veröffentlichten Beschluß den Antrag der fünfköpfigen Familie ab, bis zur endgültigen Entscheidung per einstweiliger Anordnung die Entfernung der Kreuze aus den Schulräumen zu verfügen. Die Beschwerdeführer — die Eltern und ihre drei minderjährigen Kinder — fühlen sich in ihrer Glaubensfreiheit durch § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern beeinträchtigt, wonach in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen ist. Denn der Staat bekunde mit der Anbringung von Kreuzen seine Verbundenheit mit christlichen Glaubensinhalten und versuche, leicht beeinflußbare Schulkinder in deren Sinne zu prägen. Dies sei weder durch das staatliche Schulorganisationsrecht noch durch die Religionsfreiheit gedeckt. Nach Auffassung des Ersten Senats des BVG ist die Beschwerde „weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet“. Zu klären sei insbesondere, ob und unter welchen Umständen die Verwendung religiöser Symbole in einer Schule die Religionsfreiheit berühre und inwieweit sie von der Minderheit hinzunehmen sei. Die Abwägung der Folgen falle jedoch zu Lasten der Beschwerdeführer aus, der Antrag müsse deshalb abgelehnt werden. (AZ: 1 BvR 1087/91 — Beschluß vom 5. Nov. 1991).