: Genetische Fingerabdrücke
Hamburg (dpa) — Dem bei Juristen und Wissenschaftlern umstrittenen Genetischen Fingerabdruck (DNA-Fingerprinting) steht möglicherweise dank einer verfeinerten Analysetechnik die Anerkennung in der Gerichtsmedizin bevor.
Obwohl das DNA-Fingerprinting, das eine individuelle Identifizierung von Blut-, Gewebe- oder Spermaspuren über die Desoxyribonukleinsäure (DNA) als Bausteine der Chromosomen erlaubt, in den vergangenen Jahren schon Grundlage für eine Reihe von Gerichtsurteilen war, ist die Methode immer umstritten geblieben.
Das DNA-Fingerprinting basiert auf dem Vorkommen von sogenannten „Minisatelliten“: relativ kurze, in sich abgeschlossene DNA- Abschnitte, die aus einigen Dutzend oder einigen hundert identischen „Wiederholungssequenzen“ aufgebaut sind. Minisatelliten sind in großer Zahl völlig willkürlich über das gesamte menschliche Erbgut verteilt, und ihre Länge beträgt immer ein ganzzahliges Vielfaches der Wiederholungssequenz. Die Anzahl der Wiederholungssequenzen und damit die Länge eines Minisatelliten sind jedoch von Mensch zu Mensch verschieden. Obwohl das theoretisch für eine Identifizierung ausreicht, war es in der Praxis oftmals schwierig, die Länge der Minisatelliten exakt zu bestimmen.
In der neuesten Ausgabe des englischen Fachjournals 'nature‘ beschreibt der Genetiker Alec J. Jeffreys von der University of Leicester, wie sich auch kleine Abweichungen im Feinbau der Wiederholungssequenzen für eine Identifizierung nutzen lassen. So ergibt sich eine Variationsbreite, die die Zahl aller lebenden Menschen bei weitem übersteigt.
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