: Drei Jahre Haft für Stasi-Spion
■ 57jähriger Kommissar lieferte Informationen über links- und rechtsextreme Gruppen
Düsseldorf (ap) — Wegen langjähriger Agententätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag den Kriminalhauptkommissar Walter Schabronat zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 57jährige muß nach dem Urteil außerdem seinen Agentenlohn von 45.000 Mark an die Staatskasse zahlen und die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Die Richter sahen es nach sechs Verhandlungstagen als erwiesen an, daß der beim Staatsschutz der Duisburger Kriminalpolizei tätige Beamte aus materiellen Motiven heraus mindestens zehn Jahre lang für den feindlichen Dienst spioniert hatte. Der Kommissar hat nach Überzeugung des Gerichts seit den frühen 70er Jahren unter dem Decknamen „Luchs“ Informationen über links- und rechtsextreme Gruppen, Organisationspläne von Polizeibehörden, Fahndungsdokumente und Lageberichte an das damalige Ministerium für Staatssicherheit geliefert. Die Informationen seien für die DDR insgesamt allerdings „nicht von besonderer Bedeutung“ gewesen, meinte der Vorsitzende Richter des Vierten Strafsenats beim Oberlandesgericht, Klaus Wagner. Da Schabronat für den Staatssicherheitsdienst der DDR jedoch die einzige Quelle im westdeutschen Staatsschutz gewesen sei, seien seine Führungsoffiziere regelrecht verliebt gewesen in den „Spion, der aus der Kripo kam“, meinte Wagner in seiner Urteilsbegründung.
Von daher ist nach Auffassung des Gerichts auch der relativ hohe Agentenlohn von zuletzt 1.000 Mark monatlich zu erklären, den Schabronat erhielt. Angesichts der langen Dauer seiner Spionagetätigkeit und des erheblichen Vertrauensbruchs gegenüber seinen polizeilichen Vorgesetzten sah die Staatsschutzkammer des Gerichts nach den Worten Wagners keine Möglichkeit, eine geringere Strafe zu verhängen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Kripo- Mann, der mit dem Urteil seinen Beamtenstatus verliert, zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses jegliche Aussagen zu den Vorwürfen verweigert.
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