: Die Länderfusion kann beginnen
■ Streit um Volksentscheid ausgeklammert/ Gemeinsames Vorgehen von Berlin und Brandenburg noch im Dezember
Berlin. Berlin und Brandenburg haben sich grundsätzlich über das Verfahren zur Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes geeinigt. Der Senat wird auf seiner nächsten Sitzung am Dienstag einen Antrag an den Bundesrat beschließen, nach dem die Neugliederung abweichend vom Artikel 29 des Grundgesetzes zwischen den beiden Ländern »unter Beteiligung ihrer Wahlberechtigten« vereinbart werden kann. Der Antrag wird parallel die brandenburgische Landesregierung passieren.
Damit ist die seit Monaten strittige Frage, ob in beiden Ländern ein Volksentscheid durchgeführt wird, erst mal ausgeklammert. Ein Plebiszit war vor allem von Brandenburg gewünscht worden. Noch vor einem Jahr hatten sich auch die Berliner Parteien für eine Volksabstimmung ausgesprochen. Doch mittlerweile ist der Regierende Diepgen von diesem Vorhaben abgerückt. In der Senatskanzlei befürchtet man, daß die erforderliche Zweidrittel-Zustimmung des Bundestages zur Vereinigung Berlins mit Brandenburg schwerer zu erlangen ist, wenn diese Zustimmung auch ein Plebiszit umfaßt. Deshalb soll das weitere Verfahren — nach der generellen Zustimmung durch den Bund — in einem Staatsvertrag zwischen beiden Ländern geregelt werden. In der gestrigen Sitzung des Einheitsausschusses des Abgeordnetenhauses stimmten die Vertreter von SPD und CDU diesem Vorgehen zu, Grüne/ Bündnis 90 und PDS votierten dagegen. Sie forderten eine explizite Festschreibung des Volksentscheides.
In der Sitzung berichtete zudem der Chef der Senatskanzlei, Volker Kähne, daß der Bund am 2. Dezember die Gründung einer Baugesellschaft beschließen wird, die die Regierungs- und Parlamentsbauten in Berlin errichten soll. Zwischen Bund und Berlin ist jedoch strittig, wer auf den zukünftigen Baustellen das Sagen hat. Vereinbart wurde bereits, daß Berlin Teile seiner Planungshoheit an den Bund abtreten wird. Das Land wird dafür Sorge tragen, daß die entsprechenden Kompetenzen bei der Bauplanung den Bezirken entzogen werden. dr
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