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Gesetzentwurf im Bundesrat

■ Vergewaltigung in der Ehe soll strafbar werden

Bonn (ddp) — Vergewaltigung in der Ehe soll nach einem Beschluß des Bundesrates strafbar werden. Die Länderkammer stimmte gestern einem entsprechenden Gesetzesvorschlag Hamburgs zu. Danach soll Vergewaltigung und sexuelle Nötigung Widerstandunfähiger nicht mehr nur außerhalb, sondern auch innerhalb der Ehe strafbar sein. Das Gericht soll die Strafe aber mildern oder von der Strafe absehen können, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der Bindungen zwischen Täter und Opfer geboten sein sollte.

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