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CDU-Arbeitnehmer bestehen auf Asylrecht nach Genfer Konvention

Bonn (ap) — Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) will einer Änderung des Grundgesetzartikels über das Asylrecht nur zustimmen, wenn sie auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention erfolgt. Wie der CDA-Vorsitzende Ulf Fink am Freitag vor Journalisten berichtete, wird der Arbeitnehmerflügel der Union auf dem Dresdner CDU-Bundesparteitag im Dezember einen entsprechenden Antrag zur Änderung des vom Parteivorstand vorgelegten Entwurfs eines Manifests zur Abstimmung stellen.

Laut Fink muß die Diskrepanz zwischen der deutschen Asyl-Rechtsprechung und der Flüchtlingskonvention beseitigt werden, wonach im Heimatland drohende Folter kein Asylgrund ist, die so abgelehnten Asylbewerber aber in Erfüllung der Konvention nicht abgeschoben werden dürfen.

Das Asylrecht sei zwar nicht das geeignete Instrument zur Linderung wirtschaftlicher Not in anderen Ländern der Erde. Wer aber Hilfe brauche, solle Hilfe erhalten, in Deutschland oder in seiner Heimat, fügte Finck hinzu.

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