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Mehrheit für Fristenlösung möglich

■ Fraktionschef Schäuble sieht keine Mehrheit für Unionsvorschlag zum Paragraph 218/ CSU-Huber tobt

Frankfurt (ap) — Der neue Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Wolfgang Schäuble, hält es für möglich, daß sich SPD und FDP bei der Neufassung des Paragraphen 218 mit Hilfe von Unionspolitikern durchsetzen. In der 'Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung‘ sagte Schäuble über die Chancen einer Fristenlösung mit Stimmen von SPD, FDP und einzelnen Unionsabgeordneten: „Ich kann das nicht ausschließen.“ Er würde sich allerdings wünschen, daß nicht nur Abgeordnete der CDU/CSU vom Mehrheitsvotum ihrer Fraktion abwichen, sondern daß dies auch in anderen Fraktionen geschähe. „Das würde mich doch etwas überraschen, wenn die persönliche Gewissensentscheidung aller Abgeordneten in den anderen Fraktionen völlig kongruent wäre“, fügte Schäuble hinzu. Er nannte es mit Blick auf die Befürworter einer Fristenlösung in der Fraktion um die CDU-Politiker Friedbert Pflüger und Horst Eylmann selbstverständlich, mit Abgeordneten anderer Auffassung intensiv zu sprechen. CSU-Generalsekretär Erwin Huber übte am Sonntag im Süddeutschen Rundfunk erneut deutliche Kritik an Bundestagspräsidentin Süssmuth, die kürzlich unter Hinweis auf die im Koalitionsvertrag festgelegte Abstimmungsfreiheit in der Frage des Abtreibungsparagraphen auch Meinungsfreiheit eingefordert hatte. „Ich möchte die Bundestagspräsidentin an das Wahlprogramm der CDU erinnern, wo eine klare, glatte Ablehnung der Fristenlösung festgeschrieben ist. Huber erklärte, die Bürger erwarteten von einer Partei mit dem C, daß sie uneingeschränkt für das Lebensrecht, „gerade auch für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder eintritt“. Gewissensfreiheit bedeute nicht „nach Lust und Laune entscheiden“.

In der Abtreibungsfrage haben sich FDP und SPD für die sogenannte Fristenlösung ausgesprochen, die einen Schwangerschaftsabbruch bis zum dritten Monat ins Ermessen der Frau stellt. Die überwiegende Mehrheit der Unionsfraktion will dagegen ein verändertes Indikationsmodell, das Abtreibungen nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zuläßt.

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