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Streit im Mauerschützenprozeß

Berlin (dpa) — Im Berliner Mauerschützenprozeß ist es am Montag zu einem Eklat gekommen: Aus Verärgerung über einen Beweisantrag des Angeklagten ehemaligen Grenzsoldaten Ingo Heinrich verlangte Rechtsanwalt Paul Schmitt erregt, Papst Johannes Paul II. als Zeugen zu vernehmen. Dieser solle aussagen, daß die Schüsse auf Chris Gueffroy in der Nacht zum 6. Februar 1989 von einem UFO abgegeben worden seien. Nachdem der Vorsitzende Richter Theodor Seidel Schmitt eindringlich nach der Ernsthaftigkeit seines Antrags befragt und die Staatsanwaltschaft mit einem Ehrengerichtsverfahren gedroht hatte, nahm Schmitt ihn zurück. Der Antrag, mit dem Schmitt vermutlich gegen die weitere Verzögerung des Verfahrens protestieren wollte, wurde gleichwohl ins Protokoll aufgenommen. Unterdessen wurde bekannt, daß am 18. Dezember in Berlin der zweite Prozeß gegen DDR- Grenzsoldaten wegen Todesschüssen an der Berliner Mauer beginnt.

Vor dem Antrag Schmitts hatte Rechtsanwalt Spangenberg gefordert, erneut einen Schußwaffensachverständigen zu laden, der seinen Mandanten Heinrich entlasten solle. Mit Hilfe dieses Gutachters erhofft sich Spangenberg die Schilderung des Tathergangs durch Christian Gaudian zu erschüttern, der mit Gueffroy geflüchtet war. Aufgrund der Aussage Gaudians war Heinrich in Verdacht geraten, die tödlichen Schüsse auf Gueffroy abgegeben zu haben.

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