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Debatte um Entschädigung

Bonn (ap) — Politische Häftlinge der ehemaligen DDR sollen rehabilitiert werden und pro Haftmonat eine Entschädigung zwischen 300 und 600 Mark erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Donnerstag erstmals im Bundestag debattiert wurde. Bundesjustizminister Kinkel sagte, aus finanziellen Gründen könne nur eine angemessene, nicht aber die volle Entschädigung gezahlt werden. 300 Mark pro Haftmonat soll erhalten, wer vor dem Tag des Mauerfalls am 9. November 1989 in die alte Bundesrepublik geflüchtet ist. Kinkel sagte, die Haftentschädigung für Betroffene in den neuen Ländern werde automatisch auf 450 Mark aufgestockt. Die Kosten, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollen, beziffert die Regierung auf 1,55 Milliarden Mark. Kinkel erklärte, Voraussetzung für die schnelle Entschädigung der SED- Opfer sei die baldige Aufhebung der Unrechtsurteile. Zunächst soll jeder Einzelfall geprüft werden. Ein sogenannter Regelaufhebungskatalog soll, so Kinkel, die Gerichtsverfahren beschleunigen. Darin sind alle Straftatbestände erfaßt, die zur politischen Verfolgung gedient haben. Der SPD-Abgeordnete Hacker kritisierte, der Gesetzentwurf sei zu spät eingereicht worden. Sein Fraktionskollege Schwanhold nannte die Stichtagsregelung 9. November 1989 willkürlich. Dieses Datum könne nicht darüber entscheiden, ob jemand 300 oder 450 Mark Haftentschädigung pro Monat bekomme. Scharfe Kritik an dem Entwurf übte der PDS-Abgeordnete Heuer. Er sagte, zwar unterstütze er das Anliegen, zu entschädigen. Bedenken habe er aber dort, wo in dem Gesetz „die strafende Hand des Siegers“ zu erkennen sei.

Siehe Dokumentation Seite 12

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