■ STASI1: Menschenrechte verletzt
Berlin. Eine Verwaltungsangestellte, die zu DDR-Zeiten Ausreiseanträge bearbeitet hat, ist nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts zu Recht fristlos gekündigt worden. Die Richter sahen in ihrer früheren Tätigkeit eine Verletzung der Menschenrechte und wiesen ihre Klage ab. Die Frau war von 1980 bis 1990 in einem Ostberliner Stadtbezirk für die Bearbeitung von Ausreiseanträgen zuständig. Das Gericht wies in der Urteilsbegründung darauf hin, daß sie nach eigener Aussage vor der Personalkommission versucht habe, Ausreiseanträge zu unterbinden, und dazu auch Kontakt zu den Arbeitsstellen und Verwandten der Antragsteller aufgenommen habe. Sie trage die Verantwortung für die folgenden Repressalien und habe auch gewußt, daß die Ausreisewilligen an dieser Situation »psychisch kaputtgegangen« seien. Außerdem habe sie in ihrer Tätigkeit eng mit der Stasi zusammengearbeitet.
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