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Hauptsache, die Kohäsion stimmt...

■ Ein Euro-Glossar, das die wichtigsten Begriffe der EG-Diskussion erklärt

Demokratisches Defizit: Mit der Übertragung von Zuständigkeiten von den Nationalstaaten auf die EG werden immer mehr Entscheidungen getroffen, die die nationalen Parlamente nicht mehr kontrollieren können. Vor allem Deutschland und Italien fordern, die Rechte des Europaparlaments zu stärken, um der mangelnden demokratischen Kontrolle in der EG ein Ende zu setzen.

ECU: Abkürzung für die 1979 mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) geschaffene Europäische Währungseinheit (European Currency Unit), eine Korbwährung, die sich aus Anteilen der nationalen Währungen zusammensetzt. Ende des Jahrzehnts soll die ECU die nationalen Währungen der EG-Staaten als einziges in Europa gültiges Zahlungsmittel ersetzen.

Europäischer Rat: Seit 1974 die offizielle Bezeichnung für die mindestens zweimal jährlich stattfindenden Gipfeltreffen der EG-Staats- und Regierungschefs. Häufig wird der Europäische Rat mit dem Europarat verwechselt, dem Staatenbund, unter dessen Dach in Straßburg 26 europäische Staaten zusammenarbeiten.

EZBS: Europäisches Zentralbanksystem. Es soll vermutlich ab 1997 die europäische Währungspolitik in die Hand nehmen und dann ähnlich unabhängig wie die Deutsche Bundesbank den ECU als europaweite Währung herausgeben. Oberster Grundsatz ihrer Tätigkeit ist laut WWU-Vertrag die Wahrung der Preisstabiliät.

GASP: Abkürzung für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen der Politischen Union.

Kodezision: Mögliche Form, um durch die Schaffung eines Vermittlungsverfahrens — ähnlich wie zwischen Bundestag und Bundesrat — das Europäische Parlament bei der Gesetzgebung zu stärken. In den letzten Vertragsentwürfen wurde die Kodezision um eine dritte Lesung im europäischen Ministerrat ergänzt. Dies würde dem Parlament im Konfliktfall keine Mitentscheidung, sondern nur ein Vetorecht einräumen.

Kohäsion: Forderung Spaniens und der südlichen EG- Staaten nach einem besseren Ausgleich der regionalen Entwicklungsunterschiede.

Konvergenz: Sie ist Voraussetzung für die in der WWU vorgesehen Aufgabe der nationalen Währungssouveränität. Alle Staaten sollen ihre Wirtschaftspolitik so gestalten, daß sich die Erfolge in der Inflationsbekämpfung und bei der Sanierung der öffentlichen Haushalte den wirtschaftlich starken Partnern annähern. Damit soll garantiert werden, daß die künftige EG-Währung so stabil ist wie die D-Mark.

Politische Union: Neben der Währungsunion Teil der neuen EG-Verträge. Sie soll nicht nur die Kompetenzen der EG stärken, sondern auch die überwiegend wirtschaftliche Prägung der Gemeinschaft durch umfassende politische Kompetenzen ausgleichen.

Qualifizierte Mehrheit: Bei Mehrheitsentscheidungen im EG-Ministerrat haben die Mitgliedsstaaten unterschiedliches Gewicht: Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben je zehn Stimmen, Spanien acht, die Niederlande, Belgien, Portugal und Griechenland fünf, Dänemark und Irland drei und Luxemburg zwei Stimmen. Zum Erreichen der Mehrheit sind 54 der insgesamt 76 Stimmen nötig.

Subsidiarität: Zur besseren Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der EG und den Nationalstaaten wird im Unionsvertrag festgelegt: „In Aufgabenbereichen, in denen die Gemeinschaft nicht zuständig ist, interveniert sie nur, wenn die ihr zugeteilten Ziele auf Gemeinschaftsniveau besser verwirklicht werden können als auf dem Niveau von Nationalstaaten.“

WEU: Die Westeuropäische Union ging 1954 durch Beitritt der BRD aus einem Pakt Frankreichs und Großbritanniens mit den Benelux-Staaten hervor. Führte stets ein Schattendasein neben der Nato. Der WEU gehören neun EG-Staaten an, die alle auch der Nato angehören: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Benelux-Staaten, Spanien und Portugal.

WWU: Abkürzung für die Wirtschafts- und Währungsunion, die Ende der neunziger Jahre beginnen soll. Nach einer für 1994 vorgesehenen Übergangsstufe soll die Endphase vermutlich 1997 beginnen, vorausgesetzt, die wirtschaftliche Entwicklung zwischen den EG-Staaten nähert sich ausreichend an. afp

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