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Geldstrafe für „Auschwitz-Lüge“

München (dpa) — Der in Kanada lebende 52 Jahre alte Neonazi Ernst Zündel ist am Montag nach mehrwöchigem Prozeß wegen antisemitischer Äußerungen in verschiedenen in Oberbayern verbreiteten Videos zu einer Geldstrafe von 12.600 Mark (180 Tagessätze zu je 70 Mark) verurteilt worden. Das Münchner Amtsgericht sprach den Angeklagten der Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß, der Verunglimpfung des Andenkens Vestorbener und der Beleidigung schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 45.000 Mark gefordert und von einem Antrag auf Freiheitsstrafe nur abgesehen, „um die Bedeutung dieses Angeklagten nicht überzubewerten“. Als Strafmilderungsgrund kam Zündel zugute, daß der Richter die Deutschen in ihrer „überwältigenden Mehrheit“ für „so gefestigt“ hielt, daß von dem Angeklagten und seinen „Mitstreitern“ keine ernste Gefahr ausgehe.

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