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DOKUMENTATIONBlick zurück

■ Das Dresdener Manifest

„Die Hinterlassenschaft des SED-Regimes muß zügig und konsequent aufgearbeitet werden. Im Rechtsstaat gibt es keinen ‘kurzen Prozeß‘; aber gutes Recht muß auch schnelles Recht sein. Die notwendigen Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen müssen deshalb mit Vorrang und innerhalb eines zumutbaren Zeitraums getroffen werden.

Der Rechtsstaat kann nicht allein mit den Mitteln des Strafrechts politische und moralische Schuld in einem Unrechtssystem bewältigen. Wer sich im SED-Staat persönlich schuldig gemacht hat, muß zur Verantwortung gezogen werden. Wer Recht gebeugt hat, dem kann im Rechtsstaat kein Amt mehr anvertraut werden. Wer Mitmenschen geschadet hat, kann heute nicht glaubwürdig im Dienst des Staates arbeiten.[...]

Die Vergangenheit der CDU in den neuen Ländern ist wie die Vergangenheit der CDU in den alten Ländern Teil der Geschichte der CDU Deutschlands. [...]

Das Verhalten und die Konflikte unter den Bedingungen einer Diktatur können am ehesten diejenigen beurteilen, die unter solchen Umständen zu leben hatten. Pauschale Urteile versperren den Zugang zur Wahrheit ebenso wie Versuche, notwendigen Diskussionen auszuweichen und Klärungen zu verschleppen. Erforderlich sind daher ein fairer Umgang mit Personen und eine differenzierte Bewertung von Fakten.“

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