: Beraten und vorbeugen
■ Bonn will das Sozialhilferecht jetzt neu ordnen
Bonn (dpa) — Eine umfassende Reform des Sozialhilferechts plant das Bundesfamilienministerium. Das seit 20 Jahren nicht mehr novellierte Gesetz solle mit Verantwortlichen der Bundesländer generell überarbeitet werden, berichtete der Familien-Staatssekretär Albrecht Hasinger. Im Vordergrund stehe dabei ein stärkeres Gewicht für Beratungs- und damit Vorbeugeanstrengungen der Sozialämter, außerdem sollten die Verfahren entbürokratisiert werden. Ausgebaut werden soll die Pflicht der Sozialämter zu Vorleistungen. Zur Stärkung der Selbsthilfekräfte der Betroffenen sollten die Sozialhilfeträger künftig mehr Fort- und Weiterbildung finanzieren und bei Überschuldung helfen. Mietschulden sollten verstärkt übernommen werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Ausgebaut werden soll auch die Verpflichtung zur Übernahme von Versicherungsbeiträgen. Die Leistungen für Behinderte sollen verbessert werden, ebenso die Ansprüche Schwangerer. Das Familienministerium glaubt, daß die Novelle im Sommer auf den Weg gebracht werden kann.
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