piwik no script img

Beraten und vorbeugen

■ Bonn will das Sozialhilferecht jetzt neu ordnen

Bonn (dpa) — Eine umfassende Reform des Sozialhilferechts plant das Bundesfamilienministerium. Das seit 20 Jahren nicht mehr novellierte Gesetz solle mit Verantwortlichen der Bundesländer generell überarbeitet werden, berichtete der Familien-Staatssekretär Albrecht Hasinger. Im Vordergrund stehe dabei ein stärkeres Gewicht für Beratungs- und damit Vorbeugeanstrengungen der Sozialämter, außerdem sollten die Verfahren entbürokratisiert werden. Ausgebaut werden soll die Pflicht der Sozialämter zu Vorleistungen. Zur Stärkung der Selbsthilfekräfte der Betroffenen sollten die Sozialhilfeträger künftig mehr Fort- und Weiterbildung finanzieren und bei Überschuldung helfen. Mietschulden sollten verstärkt übernommen werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Ausgebaut werden soll auch die Verpflichtung zur Übernahme von Versicherungsbeiträgen. Die Leistungen für Behinderte sollen verbessert werden, ebenso die Ansprüche Schwangerer. Das Familienministerium glaubt, daß die Novelle im Sommer auf den Weg gebracht werden kann.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen