Kitas sollen teurer werden

■ Eine neue Berechnungsgrundlage schröpft vor allem Besserverdienende

Mit einer Änderung der Berechnungsgrundlage für die Kindergarten-Gebühren will der Senat künftig zwei Millionen Mark jährlich mehr einnehmen. Das wurde im Mai 1990 beschlossen und von der Ampel-Koaltion bestätigt. Die Sozialsenatorin hat dafür eine Senatsvorlage erstellt, die bis Ende Januar mit Eltern und freien Kita-Trägern diskutiert und dann bis März von Senat, Deputation und Bürgerschaft beschlossen werden soll.

Zwar soll der Mindestbetrag für einen Kita-Platz auch weiterhin konstant bei 34 Mark monatlich liegen. Über die Hälfte aller Kita-Eltern zahlt bisher lediglich diesen Mindestsatz. Doch teurer wird es künftig auch für sie, da statt bisher elf künftig zwölf Monatsbeiträge im Jahr erhoben werden sollen. Das entspricht einer pauschalen Gebührenerhöhung von rund neun Prozent. Eine verbesserte Ferienbetreuung ist dafür nicht vorgesehen — die Kitas sollen auch weiterhin im Sommer für rund drei Wochen schließen.

Deutlich teurer wird der Höchstbetrag für einen Kita- Platz. Er steigt von bisher 277 auf 350 Mark. Für ungefähr 1.100 aller 7.500 staatlichen Kita-Plätze wurde dieser Maximal-Satz bisher gezahlt. Durch die veränderte Berechnungsgrundlage wird sich die Zahl der Kita-Eltern, die diesen Höchstsatz zahlen, künftig jedoch verringern. Im einzelnen soll sich Folgendes ändern:

Der Kita-Beitrag wird künftig am durchschnittlichen Netto-Mo

Kitas werden teurer, besser aber erstmal nicht.Foto: Tristan Vankann

natseinkommen orientiert. Der Freibetrag liegt bei einer vierköpfigen Familie zum Beispiel bei 2.875 Mark netto. Für höhere Einkommen wird ein Kita-Beitrag von 20 Prozent erhoben, eine vierköpfige Familie mit 4.000 Mark monatlichem Netto-Einkommen zahlt dadurch 259 Mark Kita-Gebühr. Ab 4.500 Mark Netto-Einkommen wird der Höchstbetrag von 350 Mark erhoben.

Eine Änderung gibt es auch bei der Geschwisterermäßigung. Galt bisher ein „Rabatt“ von 30 Prozent, wenn mehr als ein Kind

hier bitte das Foto

mit den spielenden

Kindern

einer Familie einen Kita-Platz einnahm, werden künftig alle Kinder (auch ältere und jüngere) im Familien-Freibetrag berücksichtigt. Kinderreiche Familien zahlen dadurch eher weniger als bisher.

Hart wird es dagegen für Eltern behinderter Kinder. Sie sollen künftig den normalen einkommensabhängigen Beitrag zahlen müssen. Bislang wurde ihnen unabhängig vom Einkommen nur der Mindestbetrag berechnet.

Auch für Kinder, die bereits das schulpflichtige Alter erreicht haben, aus pädagogischen Grün

den jedoch noch in der Kita bleiben sollen, wird künftig der normale Beitrag erhoben. Bislang hatten sie 50 Prozent Ermäßigung erhalten.

Und die spezielle Gebührenermäßigung für Aussiedler fällt künftig ersatzlos weg.

Mit 7,5 Millionen Mark würden die Elternbeiträge auch nach der Erhöhung nur 15 Prozent der tatsächlichen jährlichen Kosten von rund 50 Millionen Mark für die staatliche Kinderbetreuung decken, hat die Sozialsenatorin in ihrem Entwurf zur Gebührenneuordnung vorgerechnet. Ase