Berlin will einheitliche 0,5-Promille-Grenze

■ Der Senat beschloß gestern, eine Bundesratsinitiative für einheitliche Alkoholwerte im Straßenverkehr zu starten

Berlin. Noch im Laufe des Jahres 1992 will der Senat die Teilung der Stadt an einem entscheidenden Punkt überwinden. Als »Beitrag zu einheitlichen Rechts- und Lebensverhältnissen« beschloß er gestern eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Promillegrenze. Wie Verkehrssenator Herwig Haase nach der Sitzung erklärte, soll zukünftig schon derjenige sein Auto stehen lassen müssen, der mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischt wird. Bislang liegt dieser Wert auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik und des ehemaligen West-Berlins bei 0,8 und in den fünf neuen Bundesländern und in Ost-Berlin bei 0,0 Promille. Diese getrennte Handhabung besteht jedoch nur bis zum Ende des Jahres fort, dann wird laut Einigungsvertrag überall die 0,8-Promille-Grenze eingeführt.

Dem will Verkehrssenator Haase mit seiner Initiative zuvor kommen. Er hat sich bereits der Zustimmung der fünf neuen Bundesländer versichert. Es sei, so Haase, auch deren »einhelliger Wunsch« die Grenze bei 0,5 Promille zu ziehen. Auch Bundesverkehrsminister Günther Krause (CDU) hat bereits Zustimmung zu dem Berliner Vorhaben signalisiert. Grundsätzlich abgesprochen ist diese Initiative auch mit den Verkehrsministern der alten Bundesländer. Von ihnen sind noch Änderungen im Detail zu erwarten, denn nach Haases Einschätzung sehen die »Bier- und Weinländer das etwas enger«.

Nach den Berliner Vorstellungen soll zukünftig derjenige nicht mehr Auto fahren dürfen, der mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 bis 0,79 Promille am Steuer erwischt wird. Er muß zudem ein Bußgeld von bis zu 5.000 Mark berappen. Bislang lag die Höchstgrenze bei 3.000 Mark im Westen. Wessen Alkoholspiegel zwischen 0,8 und 1,09 Promille pegelt, muß mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Dieses dauert im Normalfall einen Monat, bei Wiederholung drei Monate. Wer über 1,1 Promille Alkohol im Blut hat, gilt, wie bisher, als absolut fahruntüchtig und muß mit dem Einzug des Führerscheins rechnen.

Der Gang zur Blutprobe soll zukünftig entfallen. Statt dessen muß sich der Betroffene einer Atemalkoholanalyse unterziehen. Entsprechend wird ein Atemalkoholgrenzwert eingeführt werden.

Auch wenn zur Zeit im Osten Berlins ein striktes Alkoholverbot am Steuer herrscht, muß ein erwischter Autofahrer bei bis zu 0,3 Promille mit keinen Sanktionen rechnen. Bis zu 0,5 Promille erfolgt eine mündliche Verwarnung und bei bis zu 0,8 Promille muß ein Verwarnungsgeld von 75 Mark gezahlt werden.

Bei rund zehn Prozent der Verkehrsunfälle, die sich jährlich in Deutschland ereignen, ist Alkohol im Spiel. Bei den Unfällen mit tödlichem Ausgang beträgt der Anteil 17 Prozent. Dr