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Hohe Strafen für sexuelle Belästigung

Paris (ap) — Die französische Regierung will die Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz künftig besser schützen. Künftig sollen betroffene Frauen weder entlassen noch benachteiligt werden, wenn sie eindeutige sexuelle Angebote zurückweisen oder an die Öffentlichkeit gehen, kündigte Frauenministerin Veronique Neiertz am Dienstag an. Im Frühjahr werde der Gesetzentwurf dem Parlament zugeleitet.

70 Prozent aller französischen Frauen sind berufstätig. Einer Umfrage der EG-Kommission zufolge sind 36 Prozent davon schon einmal vom Arbeitgeber oder einem Kollegen sexuell belästigt worden. Das neue Gesetz definiert zum ersten Mal den Straftatbestand als „Worte, Gesten und Verhalten eines Vorgesetzten, die einen Untergeordneten dazu nötigen, auf sexuelle Annäherungsversuche einzugehen.“

Schon im Juni hatte das Parlament ein Gesetz erlassen, das sexuelle Belästigung im allgemeinen mit Geldstrafen bis zu 100.000 Francs (umgerechnet etwa 30.000 Mark) oder Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr belegt. Der Zusatz bezieht sich hingegen konkret auf die Arbeitswelt. Er nimmt auch Arbeitgeber in die Pflicht, den Arbeitsplatz für Angestellte beiderlei Geschlechts sicher zu machen.

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