: Straßenbäume wuchern: Die Stadt zahlt
Verstopfen die Wurzeln eines Straßenbaums einen privaten Schmutzwasserkanal, muß die Gemeinde für den Schaden aufkommen. So entschied der Bundesgerichtshof einen Fall, in dem die Wurzeln eines Baums, der auf öffentlichem Grund stand, ein privates Abwasserrohr blockierten. Begründung: Von einem Straßenbaum ginge eine Eigentumsstörung aus, die die Gemeinde auf ihre Kosten beseitigen müsse. (BHG-Urteil vom 26.4.1991, V ZR 346/89) taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen