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Straßenbäume wuchern: Die Stadt zahlt

Verstopfen die Wurzeln eines Straßenbaums einen privaten Schmutzwasserkanal, muß die Gemeinde für den Schaden aufkommen. So entschied der Bundesgerichtshof einen Fall, in dem die Wurzeln eines Baums, der auf öffentlichem Grund stand, ein privates Abwasserrohr blockierten. Begründung: Von einem Straßenbaum ginge eine Eigentumsstörung aus, die die Gemeinde auf ihre Kosten beseitigen müsse. (BHG-Urteil vom 26.4.1991, V ZR 346/89) taz

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