: RAF muß nicht „abschwören“
■ Anstaltsleiter: Auch die Justiz hat Fehler gemacht / „Abschwören“ ist leeres Lippenbekenntnis
Bruchsal (dpa/taz) — Die umstrittene Entlassung von acht Häftlingen der Rote Armee Fraktion (RAF) sollte nach Ansicht der Anstaltsleiter nicht davon abhängen, daß sich die Gefangenen von den Zielen, der Ideologie und den Methoden der RAF lossagen. Das „Abschwören“ sei als „Lippenbekenntnis völlig wertlos“, hieß es in einer Mitteilung der Bundesvereinigung der Anstaltsleiter im Strafvollzug vom Freitag.
Da viele Häftlinge es als „Demütigung und Erniedrigung“ empfinden, sollte das „Abschwören nicht länger zur Bedingung für eine vorzeitige Entlassung gemacht werden“. Andererseits sei klar, daß die Inhaftierten Terroristen, die weiterhin den gewaltsamen Kampf gegen den Staat propagieren, ihre Chance auf eine vorzeitige Entlassung „nicht gerade verbessern“.
Nach Ansicht der Anstaltsleiter würden die Häftlinge zwar vermutlich nach ihrer Entlassung versuchen, in der „antiimperialistischen Szene Fuß zu fassen“. Es sei aber „äußerst unwahrscheinlich, daß sie wieder zu aktiven, gewalttätigen Straftätern werden“.
Außerdem sei es den Häftlingen nicht gelungen, „schlüssige Handlungskonzepte anzubieten“. Nur nach außen würden die Gefangenen versuchen, Solidarität im Handeln zu demonstrieren: „Es gibt keine klare Führungsstruktur“. Der Zustand der Gruppe sei ideologisch und menschlich desolat. „An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, daß die Justiz durch reichlich undifferenzierte, alle in einen Topf werfende Haftbedingungen den Zusammenhalt der Gefangenen erheblich gefördert hat“, hieß es in der Mitteilung.
Zusammenwirken zwischen Gefangenen und der Kommandoebene werde zwar nach wie vor behauptet, „ist aber weder bewiesen noch sehr wahrscheinlich“. Selbst falls solche Verbindungen bestünden, „dann gewiß nicht zu denen, über deren Entlassung jetzt gesprochen wird“. Die Justiz müsse „selbstkritisch“ darüber nachdenken, ob nicht auch sie Fehler gemacht habe: „Es muß doch klar sein, daß der RAF-Terrorismus nicht dadurch bewältigt werden kann, daß von den einen verlangt wird, zu Kreuze zu kriechen, während die anderen sich als Sieger feiern lassen.“ Über die Haltung der RAF-Häftlinge Irmgard Möller und Hanna Krabbe hinsichtlich eines Verfahrens zur vorzeitigen Entlassung ist derweil nichts bekannt. Darauf wies die Hamburger Rechtsanwältin Anke Brenneke-Eggers hin. Die Mitteilung vom Mittwoch, daß sie eine Haftentlassung ablehnen, sei ein Mißverständnis gewesen.
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