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Harmonie vor der Verfassungsdebatte

Bonn (dpa) — Bei der Überarbeitung des deutschen Grundgesetzes wird es wahrscheinlich keinen Grundsatzkonflikt geben — SPD und CDU gehen aber mit unterschiedlichen Akzenten in die Sitzung der Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat. Das Gremium nimmt am Donnerstag seine Arbeit auf.

Während der CDU-Abgeordnete Rupert Scholz am Wochenende von erforderlichen Korrekturen in Einzelfragen sprach, setzte sich der SPD-Politiker Hans-Jochen Vogel für die Anpassung an tiefgreifende Einschnitte der letzten Zeit ein. Übereinstimmend akzeptierten beide Politiker das 1949 verabschiedete Grundgesetz der Bundesrepublik als Grundlage der Diskussion. Scholz wird einer der beiden Vorsitzenden der Kommisssion sein, Vogel verantwortlich für die SPD in dem Gremium.

Scholz betonte am Sonntag im Deutschlandfunk, an der Substanz der Verfassung sei „nicht zu rütteln“. Er verwies darauf, daß die frühere DDR dem Bundesgebiet beigetreten und damit das Grundgesetz der Bundesrepublik übernommen habe. Ein im Grundgesetz verbrieftes Recht auf Arbeit lehnte Scholz ab, da dies in einer Marktwirtschaft nicht zu verwirklichen sei. Großen Anpassungsbedarf sieht Scholz angesichts des europäischen Einigungsprozesses. Das Bürgerrecht, das Ausländerrecht, das Einwanderungs- und das Asylrecht müßten vereinheitlicht werden. Beim Asyl würden die Partnerstaaten das derzeitige deutsche Recht nicht akzeptieren. „Also müssen wir uns anpassen“, sagte Scholz. Er äußerte sich noch unentschieden über die Frage, ob das überarbeitete Grundgesetz den Bürgern in einer Volksabstimmung vorgelegt werden sollte.

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