: Gurke des Tages
■ OLG-Urteil in Bayern
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat jetzt das Urteil eines Amtsrichters bestätigt, wonach der Kommandant der freiwilligen Feuerwehr trotz Führerscheinentzuges wg. Trunkenheit (1,7 Promille) weiter ein Löschfahrzeug steuern darf. In seiner Begründung lehnte sich das OLG an die Erkenntnisse des Amtsrichters, der Angeklagte sei „kein Problemtrinker“. Außerdem seien die Einsätze auch nicht so häufig.
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