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■ ÖSTERREICHÄnderungen im NS-Verbotsgesetz

Wien (dpa) — Wegen des wachsenden Rechtsextremismus hat die österreichische Regierung einige Passagen ihres NS-Verbotsgesetzes neu formuliert. In einer Nachtsitzung einigte man sich gestern, neue Tatbestände für neonazistische Betätigungen in das bestehende Dokument aufzunehmen. Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) und Vizekanzler Erhard Busek (ÖVP) legten fest, daß künftig auch Taten mit „geringerer Tragweite“ gesetzlich erfaßt werden sollen. Das aus dem Jahr 1946 stammende Verbot der Wiederbetätigung nationalsozialistischer Organisationen sieht so hohe Strafen vor — fünf Jahre bis lebenslange Haft — daß es bisher nur selten angewendet wurde.

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