INTERVIEW
: Regierung hörte nichts und sah nichts

■ Ernst Schwanhold ist SPD-Bundestagsabgeordneter und sitzt im Wirtschaftsausschuß

taz: Herr Schwanhold, Sie haben erklärt, daß die vorliegenden Erkenntnisse im Fall der Drensteinfurter Firma H&H Metalform Bundeswirtschaftsminister Möllemann belasten und ihn gefragt, ob er eine schützende Hand über das Unternehmen gehalten hat. Befriedigt Sie die Antwort des Ministers?

Ernst Schwanhold: Die Antwort war sehr moderat. Ich nehme sie zur Kenntnis. Fest steht, daß die im Wahlkreis von Herrn Möllemann beheimatete Firma noch mit Negativbescheiden des Bundesamtes für Außenwirtschaft Teile und Technologie für Gasultrazentrifugen (GUZ) in den Irak geliefert hat, als der Regierung bereits Erkenntnisse über die Absichten des Irak zur Atomwaffenproduktion vorlagen. Außerdem erhielt das Unternehmen noch bis August 1990 Haushaltsmittel aus dem Bundesforschungsministerium für die GUZ-Technologie.

Wie sehen Sie Möllemanns Erklärung, die Regierung habe die Exporte der Firma nicht genehmigt, sondern nur bescheinigt, daß die Ausfuhren nicht genehmigungspflichtig waren? Sind die deutschen Prüfbehörden möglicherweise von der Firma getäuscht worden?

Die Darstellung Möllemanns trifft zwar formal zu. Die von der H&H Metalform gelieferten Fließdrückmaschinen werden jedoch mit unterschiedlichen Parametern hergestellt — je nachdem ob sie für den militärischen oder den zivilen Bereich gedacht sind. Es ist noch nicht endgültig klar, welche Angaben zu diesen Details die Firma in ihrem Ausfuhrantrag gemacht hat, wie genau diese Angaben überprüft wurden und ob möglicherweise nachträglich ein Umrüstung von zivil zu militärisch verwendbaren Fließdrückmaschinen stattfand.

Die SPD hat die Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz gestern abgelehnt. Warum, und was ist Ihre Alternative?

Mit den im jetzt verabschiedeten im Gesetz vorgesehenen neuen Befugnissen für das Zollkriminalinstitut wird eine vierte Abhörbehörde in der Bundesrepublik geschaffen — das heißt flächendeckende Überwachung aller Betriebe und Rasterfahnung. Die vorgesehene Abhörmöglichkeit sind verfassungsrechtlich zweifelhaft. Wir haben statt dessen vorgeschlagen, bereits bei Anfangsverdacht Ermittlungen vorzunehmen und Vorbereitungshandlungen zur illegalen Ausfuhr unter Strafandrohung zu stellen. Interview: Andreas Zumach