Zwölf Jahre Haft für „Topspion“ Kuron

Kuron wegen „Landesverrat in besonders schwerem Falle“ verurteilt/ Die deutsche Einheit war für das Gericht „kein Anlaß zur Milde“/ Westdeutsche Spionageabwehr „entscheidend geschwächt“  ■ Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat gestern den langjährigen Doppelagenten Klaus Kuron wegen Landesverrat in Tateinheit mit Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Damit blieb das Gericht nur knapp unter dem Strafmaß der Bundesanwaltschaft, die 13 Jahre Knast verlangt hatte.

Nach den Worten des Vorsitzenden des 4. Senats des Oberlandesgerichts, Klaus Wagner, hat Kuron, der im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz lange Jahre als hochgelobter Abwehrspezialist gearbeitet hatte, durch seinen Verrat die westdeutsche Spionageabwehr „mindestens entscheidend geschwächt“. Von Ende 1981 bis Mitte 1990 habe Kuron für einen Agentenlohn von 692.000DM sein gesamtes dienstliches Wissen an die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) im Ostberliner Ministerium für Staatssicherheit (MfS) verraten. In der Summe habe er damit „Landesverrat im besonders schweren Falle“ begangen, denn durch seinen Verrat sei die äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet worden.

Die HVA, für Richter Wagner der „gefährlichste nachrichtendienstliche Gegner“ der alten Bundesrepublik, habe als „das Schild und Schwert der SED“ auch die Destabilisierung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik zum Ziel gehabt. Eine Verurteilung nur wegen geheimdienstlicher Tätigkeit, Höchststrafe zehn Jahre, wie von der Verteidigung gefordert, komme deshalb nicht in Frage.

Noch im letzten Moment versuchte gestern Kurons Verteidiger, Werner Leitner, einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter Albert Müller, der den Verratsfall als Verrat von Staatsgeheimnissen und damit als Landesverrat gewertet hatte, durchzubringen. Doch der Antrag scheiterte ebenso wie jeder Hinweis darauf, daß von der HVA doch nunmehr keinerlei Bedrohung mehr ausgehe.

Der Untergang des MfS und die Wiedervereinigung Deutschlands seien „kein Anlaß, Unrecht und Schuld des Angeklagten milder zu beurteilen“, sagte Wagner. Auch der Aspekt der Generalprävention könne nicht außer acht gelassen werden, denn auch künftig werde es nachrichtendienstliche Bestrebungen gegen das vereinte Deutschland geben. Solchen künftigen Verratsfällen gelte es nach wie vor „durch Verhängung harter Strafen vorzubeugen“. Den Hinweis der Verteidigung, noch nicht enttarnte „Maulwürfe“, die sich stellen wollten, würden durch ein hohes Strafmaß möglicherweise abgeschreckt, wies Wagner strikt zurück. Sehr milde Strafen hätten in der Vergangenheit nichts in dieser Richtung bewirkt. Der Richter wörtlich: „Vielleicht liegt das daran, daß Maulwürfe allgemein als blind gelten.“