Kinkel verspricht Wiedergutmachung

Zwangsausgesiedelte aus der ehemaligen DDR sollen Eigentum zurückerhalten oder entschädigt werden  ■ Aus Magdeburg E. Löblich

Rund 12.000 Menschen, so schätzt das Bonner Justizministerium, wurden vom DDR-Regime aus den grenznahen Gebieten verschleppt und im Innern der DDR wieder angesiedelt. Zwei großen Aktionen 1952 und 1961 folgten kleinere Zwangsumsiedlungen bis in die achtziger Jahre hinein. Die Opfer der Aktionen wurden als „asozial und arbeitsscheu“ gebranntmarkt. Sie verloren nicht nur die Heimat, sondern auch den größten Teil ihres Besitzes. Bei der „Aktion Ungeziefer“ 1952 wurden die Betroffenen entschädigungslos enteignet, bei der „Aktion Kornblume“ neun Jahre später erhielten sie nach Ansicht von Bundesjustizminister Klaus Kinkel „nach DDR- Maßstäben ordnungsgemäße Entschädigungen“. Bislang sah Kinkel kaum eine Möglichkeit, den Zwangsumgesiedelten ihr Eigentum zurückzugeben. Doch beim Kongreß des Bundes der in der DDR Zwangsausgesiedelten am Sonnabend in Magdeburg hatte der Bundesjustizminister den 1.500 Versammelten Erfreuliches mitzuteilen: Die Zwangsumgesiedelten sollen ihre Häuser und Grundstücke entlang der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze zurückbekommen. Eine gesetzliche Regelung werde vorbereitet. Daß er erst jetzt mit dieser frohen Botschaft herausrückte, erklärte Kinkel damit, daß die Bundesregierung bislang nicht gewußt habe, daß die Zwangsumsiedlungen politisch motiviert waren. „Warum“, so ein Betroffener, „hat das denn so lange gedauert, wo das die Spatzen doch schon seit Jahren von den Dächern pfeifen?“ Zur frohen Botschaft für die Kongreßteilnehmer hatte der Justizminister gleich die Wermutstropfen bereit. Jeder, der zu DDR-Zeiten ein solches enteignetes Grundstück vom Staat gekauft hat, darf es behalten. Der vertriebene Ex-Besitzer, so Kinkel, wird dann nach dem Vermögensgesetz finanziell entschädigt werden. Das gleiche gilt für Grundstücke, die für den Straßen- und Siedlungsbau genutzt wurden. Diejenigen, die seinerzeit „nach DDR-Maßstäben ordnungsgemäß entschädigt“ wurden, müssen dieses Summe im Umtauschverhältnis von 1 zu 2 vor der Rückgabe des Besitzes zurückzahlen. Jetzt braucht Kinkel noch die Zustimmung von Finanzminister Waigel. Und es gilt, vorzeitige Verkäufe der Grundstücke durch die Treuhand zu verhindern. Denn die braucht Geld für Liquiditätshilfen an zahlreiche marode Betriebe der Ex- DDR und hat deshalb schon eine Menge der fraglichen Grundstücke und Häuser versilbert.