■ TREUHAND: Betriebskindergärten in Kommunaleigentum
Berlin. Die Treuhandanstalt hat bis Ende Januar 285 ehemalige Betriebskindergärten an Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern übergeben. Treuhandpräsidentin Birgit Breuel erließ für die Übertragung Zuordnungsbescheide, teilte die Treuhandanstalt mit. Gegenwärtig liegen weitere 250 Übertragungsanträge von Kommunen vor. Wegen der Beschäftigungslage in den Städten und Gemeinden wird aber nicht damit gerechnet, daß für alle Betriebskindergärten eine Übertragung in Kommunaleigentum beantragt wird. 11.975 ehemals volkseigene Kindergärten, für die die Treuhand nicht zuständig ist, befanden sich in Rechtsträgerschaft der Kommunen. Diese Kindergärten stehen den Kommunen nach dem Einigungsvertrag zu und können bei den Bundesvermögensämtern als Eigentum beantragt werden.
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