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CDU/CSU bringt Asylrechtsänderung ein

Bonn (dpa) — Die CDU/CSU-Fraktion hat gestern den Gesetzentwurf einer Verfassungsänderung auf den parlamentarischen Weg gebracht, um das in Artikel 16 garantierte Grundrecht auf Asyl zu beschränken. Die Union will erreichen, daß Flüchtlinge, die aus sicheren Drittstaaten einreisen oder die aus Ländern kommen, wo keine politische Verfolgung mehr stattfindet, erst gar nicht mehr in das aufwendige Asylverfahren aufgenommen werden. Mit der parlamentarischen Beratung wird spätestens Anfang März gerechnet. Die SPD bezeichnete diese Gesetzesinitiative als Produkt „parteitaktischer Überlegungen“ vor den Landtagswahlen in Baden-Würtemberg und Schleswig-Holstein am 5.April. Dieser Antrag setzte auf Stimmungsmache, erklärte die Parteisprecherin Cornelie Sonntag. Ohne die Stimmen der SPD und FDP, die beide eine Grundgesetzänderung ablehnen, ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht zu erreichen. Der Antrag auf Verfassungsänderung kam zwei Tage vor der ersten Lesung eines gemeinsamen Gesetzentwurfs von CDU/CSU, FDP und SPD zur Beschleunigung der Asylverfahren ohne Grundgesetzänderung. Dieser Entwurf soll am Donnerstag beraten werden. Er geht auf einen Parteienkompromiß zurück, der im Oktober vergangenen Jahres nach zwei Gesprächsrunden bei Bundeskanzler Helmut Kohl zustande kam.

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