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: Gespaltene Grenzwerte

Gegenwärtig diskutiert die Bundesregierung über die Einführung unterschiedlicher Gefahrstoff-Grenzwerte für Männer und Frauen. Die SPD-Fraktion sieht bei einer solchen geschlechtsspezifischen Maßnahme die Gefahr, daß Frauen für bestimmte Arbeitsplätze nicht mehr eingestellt würden. Es sei sinnvoller, die Arbeitsplatz-Grenzwerte für Stoffe, die die Leibesfrucht schädigen, für Frauen und Männer herabzusetzen, da es auch bei Männern zu Schädigungen des Erbguts oder Unfruchtbarkeit kommen könne. Die in der Bundesrepublik geltende Gefahrstoffverordnung stuft nur zwei Stoffe als fruchtschädigend ein und schreibt vor, daß Schwangere nicht an Arbeitsplätzen beschäftigt werden dürfen, wo sie diesen Stoffen ausgesetzt sind. Gebärfähige Arbeitnehmerinnen — effektiv alle Frauen bis zum Alter von 45 Jahren — dürfen außerdem nicht im Umgang mit Gefahrstoffen eingesetzt werden, die Blei oder Quecksilberalkyle enthalten. Der Ausschuß für Gefahrstoffe beim Bundesarbeitsministerium hat nun empfohlen, gespaltene Grenzwerte für Frauen bis 45 Jahre einerseits und Männern andererseits einzuführen. Dabei sollen die sogenannten „Schwangerschaftswerte“ deutlich niedriger liegen als die Werte der MAK-Liste (maximale Arbeitsplatzkonzentration), die für alle Arbeitnehmer gilt. Damit soll verhindert werden, daß Frauen, die noch nichts von ihrer Schwangerschaft wissen, den schädlichen Stoffen ausgesetzt werden, weil der gesetzliche Schutz für Schwangere nicht greift.