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Wie regelt die EG das Asylrecht?

Bonn (afp) — Bei einer Neuregelung und Harmonisierung des europäischen Asylrechts sollte nach Ansicht des UN-Flüchtlingskommissariats in der Bundesrepublik besonderer Wert darauf gelegt werden, daß die Anerkennung von Asylbewerbern „auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention“ erfolgt. Wie der stellvertretende Leiter des Bonner UNHCR-Büros, Hans ten Feld, im Saarländischen Rundfunk sagte, müßten darüber hinaus die individuelle Prüfung der Anträge sichergestellt und die Anerkennungsquoten EG-weit einheitlich geregelt sein. Es müsse gewährleistet sein, daß ein Asylbegehren „ausführlich“ geprüft werde. Diese Prüfung müsse in allen EG-Ländern nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Auch die Anerkennungsquoten müßten übereinstimmen.

Union und SPD haben sich nach den Worten des Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Hans Gottfried Bernrath (SPD), nicht auf eine Änderung des Asylrechts-Artikels des Grundgesetzes geeinigt. In der Deutschen Welle nannte der SPD-Politiker einen gegenteiligen Bericht eine „Ente“. „Das Asylrecht ist ein Grundsatz unserer Verfassung und bleibt unangetastet“, unterstrich er die Position der SPD. 'Bild am Sonntag‘ hatte berichtet, die Innenpolitiker von Regierung und Opposition hätten sich „längst hinter verschlossenen Türen“ verständigt. Einzige Bedingung der SPD sei, daß diese Änderung Teil eines einheitlichen europäischen Asylrechts ist.

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