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Erste Gemeinsamkeit

■ Medienstaatsvertrag wurde unterzeichnet

Berlin. Der Medienstaatsvertrag regelt die Kooperation der beiden Landesrundfunkanstalten im Hörfunk und Fernsehen und trifft grundlegende Aussagen über die technischen Empfangsmöglichkeiten wie Frequenzen und die Modalitäten einer Vergabe durch eine gemeinsame Medienanstalt von Berlin-Brandenburg. Dieses Gremium ist dringend erforderlich, weil schon seit Monaten Lizenzanträge wegen der ungeklärten Rechtslage zurückgestellt werden mußten.

Auf der Ebene der praktischen Umsetzung sah es lange Zeit düster aus. Erst vor wenigen Tagen einigten sich der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB) und der Sender Freies Berlin (SFB): nicht nur ein, sondern gleich zwei gemeinsame Hörfunkprogramme werden künftig gemeinsam veranstaltet. Das Jugendprogramm soll spätestens zum 1. Juni starten, ein Informations- und Serviceprogramm zum 1. Oktober dieses Jahres.

Vom SFB gehen die Programme »Radio 4 U« und SFB 2 in die gemeinsamen Wellen, vom ORB »Rockradio B«. Das Jugendprogramm wird in Potsdam unter Leitung des ORB veranstaltet, das Informations- und Serviceprogramm unter Federführung des SFB in Berlin. Erhalten bleiben die Berliner Programme »88,8« und SFB 3 sowie die ORB-Sender »Antenne Brandenburg« und »Radio Brandenburg«. Im Herbst soll dann das gemeinsame Dritte Fernsehprogramm starten. dpa

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