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Schwangere Frauen in die Irre geführt

■ Caritas verweist auf restriktive Hilfe in den neuen Ländern beim Wohnungserwerb

Berlin. Zum Erwerb von Wohnungen erhalten Schwangere keine Darlehen aus Bundesmitteln. Darauf hat der Caritasverband für Berlin gestern hingewiesen. Er erinnert in einer Pressemitteilung an die Vergabepraxis aus dem »Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not«. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Familie und Senioren sei die Nachfrage nach den Mitteln so groß, daß eine Anpassung der Richtlinien erforderlich sei, um möglichst viele Anträge berücksichtigen zu können.

Die Caritas zitiert eine Presseinformation des Ministeriums, derzufolge künftig für alle Leistungen eine einheitliche Einkommensgrenze gelten soll. Hilfe könne erhalten, wer Einkünfte bis zum eineinhalbfachen Sozialhilfesatz habe, bei Alleinerziehenden sei der zweifache Satz Maßstab. Bei der Wohnraumsanierung werde künftig ein Höchstbetrag von 12.000 Mark statt 20.000 Mark gezahlt. Das entspreche der schon bisher durchschnittlich bewilligten Summe. Die ursprünglich vorgesehene Vergabe von Darlehen zum Erwerb einer Wohnung, die »kaum praktisch genutzt werden konnte«, entfalle.

Eine Veröffentlichung, wonach über 40 Millionen Mark aus dem Hilfsfonds bereitstünden, hatte der Caritas zufolge zu einem »wahren Ansturm« auf die Schwangerschaftsberatungsstellen in Ost-Berlin geführt. Was die Frauen allerdings nicht gewußt hätten, »war, daß diese Pressemitteilung zum Zeitpunkt ihres Erscheinens bereits nicht mehr stimmte«. Das Ministerium »hatte die Mittel bereits erheblich gekürzt«. epd

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