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Ungarn: Vergangenheit ist nicht strafbar

Budapest, 3. März (afp) — Das ungarische Verfassungsgericht hat nach Angaben der Nachrichtenagentur 'MTI‘ gestern ein Gesetz aufgehoben, mit dem die Verantwortlichen für Verbrechen, die in der kommunistischen Ära begangen wurden, strafrechtlich verfolgt werden konnten. Nach Ansicht des Gerichts ist das Gesetz verfassungswidrig. Das Parlament des Landes hatte das heftig umstrittene Gesetz im vergangenen November verabschiedet. Es hätte vor allem die Verfolgung der Verantwortlichen für die Niederschlagung des Volksaufstandes im Jahre 1956 ermöglicht.

Vertreter von Organisationen ehemaliger politischer Gefangener in Ungarn kritisierten die Entscheidung. Sie „legalisiere“ Verbrechen, die in 45 Jahren kommunistischer Herrschaft begangen wurden. Von dem Systemwandel in Ungarn hätten somit nur die alten Kommunisten profitiert, während ehemalige politische Häftlinge betrogen worden seien, heißt es in einem Kommuniqué.

Das Gesetz hatte die Zustimmung des „Demokratischen Forums“ von Ministerpräsident Josef Antall gefunden. Der ehemalige ungarische Außenminister Gyula Horn, Mitglied der letzten kommunistischen Übergangsregierung, hatte in diesem Zusammenhang von einer „Hexenjagd“ gesprochen.

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