: Sonnenberg muß der RAF nicht abschwören
Berlin (taz) — Günter Sonnenberg, in Bruchsal inhaftierter RAF-Gefangener, soll als Voraussetzung für eine vorzeitige Haftentlassung nicht mehr eine „Erklärung im Sinne des Abschwörens“ abgeben müssen. Dies bestätigte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Hans-Jürgen Förster, auf Anfrage. Bei einem Gespräch zwischen Bundesanwalt Kurth und dem Verteidiger Sonnenbergs sei am 16. Januar eine solche Erklärung „ausdrücklich als nicht erforderlich“ bezeichnet worden. Ob die Bundesanwaltschaft aber einer frühzeitigen Freilassung Sonnenbergs zustimmen wird, will sie erst nach dessen Anhörung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Anfang Mai entscheiden. Sonnenberg wurde im April 1978 wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs an zwei Polizisten zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Bei seiner Festnahme im Mai 1977 wurde er durch einen Kopfschuß lebensgefährlich verletzt, selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz hält ihn für haftunfähig.
Die Anwälte der RAF-Gefangenen hatten — wie auch Günter Sonnenberg in einer Erklärung (taz vom 24. Februar) — vor zwei Wochen dagegen berichtet, daß die Bundesanwaltschaft im Rahmen der von Bundesjustizminister Klaus Kinkel angeschobenen Diskussion um eine vorzeitige Haftentlassung eine modifizierte Form des Abschwörens von den Zielen der RAF als Vorleistung fordert. So sollten die Inhaftierten zu erkennen geben, daß sie sich mit ihrer Tat auseinandergesetzt hätten, erklären, daß sie künftig ein straffreies Leben führen wollten und sich von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele distanzieren. Die wiedergegebenen Zitate sind nach den Worten Försters zwar „zutreffend, indes nicht vollständig“.
Auch innerhalb der Sicherheitsbehörden war das Vorgehen der Bundesanwälte bei den Initiatoren der Freilassungsdiskussion auf Kritik gestoßen. Beanstandet wurde, die Karlsruher Behörde koppele eine Prognose über den weiteren Lebensweg der Inhaftierten an die Gutachten von Sachverständigen, die von den zuständigen Gerichten erst berufen werden müssen und die mit der langwierigen Auseinandersetzung um den Umgang mit den RAF-Gefangene nicht vertraut seien. Nach den Plänen von Justizminister Kinkel sollen neben Sonnenebrg auch die RAF-Gefangenen Irmgard Möller, Berhard Rössner, Lutz Taufer, Cristine Kuby, Christa Eckes und Karl- Friedrich Grosser bis Anfang nächsten Jahre aus der Haft entlassen werden. wg
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