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Parteien halten an Asylkompromiß fest

■ Nur geringe Korrekturen anvisiert/ Ausländerbeauftragte plädieren für doppelte Staatsbürgerschaft

Bonn (taz) — Das umstrittene Asylverfahrensgesetz soll voraussichtlich am 4. Juni verabschiedet werden. Darauf verständigten sich gestern Innenpolitiker von CDU/CSU, FDP und SPD, die bei einem Treffen außerhalb Bonns den bei einer Sachverständigenanhörung in der letzten Woche heftig kritisierten Gesetzentwurf erneut diskutierten. Das Asylverfahrensgesetz geht auf eine Vereinbarung der Parteispitzen von SPD, FDP und Union zurück, die im letzten Herbst zustande kam. In „offensichtlich unbegründeten Fällen“ sollen Asylanträge künftig in kurzer Frist — anvisiert war ein Zeitraum von sechs Wochen — abgelehnt werden und die Antragsteller abgeschoben werden können. Die im Gesetzentwurf zu diesem Zweck vorgesehenen Regelungen bewegen sich nach Meinung der juristischen Experten am Rande der Rechtsstaatlichkeit oder sind gar verfassungswidrig. Beim gestrigen Treffen, an dem zeitweise auch Innenminister Rudolf Seiters teilnahm, sind einzelne Veränderungen des Entwurfs ins Auge gefaßt worden. So sollen die knappe Ein-Wochen-Frist zur Anhörung möglicherweise ausgedehnt, der Ausschluß von später vorgebrachten Gründen des Bewerbers entfallen und die Einzelrichterentscheidung nicht mehr obligatorisch sein. An den von Flüchtlingsorganisationen und Verbänden massiv kritisierten Sammellagern und der Erfassung wird sich jedoch nichts ändern. Nach Ostern wird sich die Innenpolitikerrunde erneut treffen.

Die Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden haben sich auf einer zweitägigen Konferenz für Erleichterungen bei der Einbürgerung von Ausländern und für die Hinnahme doppelter Staatsbürgerschaften ausgesprochen, erklärte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), gestern.

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