■ BUNDESGERICHT: Kein Geld für Anti-Sekten-Vereine
Berlin (dpa/bb) — Die Bundesregierung darf vorerst nicht weiter Elternvereine finanziell fördern, die sich kritisch mit den sogenannten Jugendreligionen und Jugendsekten auseinandersetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil gestern entschieden. Nach Ansicht der Richter müsse die Förderung durch ein spezielles Gesetz geregelt werden, das bislang aber fehle. Das Bundesverwaltungsgericht gab mit seinem Urteil der Klage von mehreren Meditationsvereinen der Osho-Bewegung Recht. Zur Begründung führte das Gericht aus, daß durch die Förderung die Religions- und Weltanschauungsfreiheit der Kläger verletzt sei.(Az.: BVerwG 7 C 21.90 und 28.90).
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