Embargo gegen Libyen ab dem 15. April

New York/Den Haag (afp/ap/taz) Der UN-Sicherheitsrat wird heute über ein Luft- und Waffenembargo gegen Libyen entscheiden. Bei ihren Beratungen am Freitag einigten sich die fünfzehn Ratsmitglieder darauf, daß das Embargo nicht wie ursprünglich geplant innerhalb von 24 Stunden, sondern erst am 15. April in Kraft treten soll. Damit soll Libyen eine weitere Gelegenheit erhalten, der UN-Forderung nach Auslieferung der zwei mutmaßlich Verantwortlichen für den Lockerbie-Anschlag 1988 nachzukommen.

Im Resolutionsentwurf, der heute verabschiedet werden soll, wird auch Artikel 7 der UN-Charta zitiert, nach der die Entschließung des Sicherheitsrates auch mit militärischen Mitteln durchgesetzt werden kann. Die 'New York Times‘ berichtete am Samstag, die USA hätten China mit dem Entzug der Meistbegünstigungsklausel gedroht, sollte das Land sein Veto gegen die Resolution einlegen. Ein Sprecher des US-Außenministeriums wies dies jedoch zurück.

Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gingen am Samstag die Anhörungen im Verfahren um die Auslieferung der beiden mutmaßlichen libyschen Attentäter mit den Schlußplädoyers zu Ende. Ein Urteilsspruch wird in drei Wochen erwartet. Libyen hatte beim Gerichtshof eine einstweilige Verfügung gegen die geplanten UNO- Sanktionen beantragt. Beide Seiten bekräftigten am Samstag noch einmal ihre Positionen und nahmen die Autorität des Gerichtshofes für sich in Anspruch.

Der Rechtsberater des US-Außenministeriums, Edwin Williamson, behauptete, es sei Aufgabe des Sicherheitsrates zu entscheiden, ob ein Staat gegen den Weltfrieden und die internationale Sicherheit handele. Falls der Gerichtshof dem Antrag Libyens stattgebe, könnten sich andere Staaten dadurch ermutigt fühlen und ihre Anliegen nicht mehr vor den Sicherheitsrat, sondern vor den Gerichtshof bringen, warnte er.

Eric Suy, einer der Anwälte Libyens, argumentierte dagegen, dem UN-Sicherheitsrat werde ein „Blankoscheck“ erteilt, wenn der Gerichtshof als höchste juristische Instanz der UNO keine einstweilige Verfügung mehr erreichen könne. Anwalt Ian Brownlie warf den USA und Großbritannien vor, völkerrechtswidrig auf außerjuristischen Schritten zu beharren. Anwalt Jean Salmon verwies auf die US-Luftangriffe auf Libyen 1986 und erklärte, es sei höchst fragwürdig, wenn sich die USA und Großbritannien selber moralische Gründe für ihre Auslieferungsersuchen attestierten.

Unterdessen beriet das Libyen- Komitee der Arabischen Liga am Wochenende in Kairo weiter über einen Weg, die Sanktionen gegen Libyen zu vermeiden. An dem Treffen nahmen auch Mitglieder der libyschen Regierung teil.