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Schallende Ohrfeige

■ Betr.: "Studenten dürfen bleiben", taz vom 10.3.92

Betr.: »Studenten dürfen bleiben«, taz vom 10.3.92

Vielen Dank für euren Bericht zu einem Rechtsstreit, der nach wie vor die Existenz des Martinswerks als einer sozialen Einrichtung bedroht. Wegen der Bedeutung der dem Konflikt zugrunde liegenden Rechtsfragen für viele Menschen und Organisationen, bitte ich Sie, folgenden Fehler in Ihrem Bericht zu korrigieren:

Es war nicht der Bundesgerichtshof (BGH), der eine über zehnjährige unsoziale Rechtsprechung im Jahr 1991 korrigiert hat, sondern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG/ NJW 1992, S. 2.272). Der BGH hatte vielmehr im Jahre 1982 die Urteile mehrerer Oberlandesgerichte bundesweit zu geltendem »Recht« gemacht, mit der Folge, daß praktisch alle Untermieter inklusive Wohngruppen von gemeinnützigen Trägern ihren Mieterschutz gegenüber dem Vermieter verloren. Diese Rechtsauffassung hat das BVerfG nunmehr für verfassungswidrig erklärt und damit gerade dem BGH eine schallende Ohrfeige erteilt. Wolfgang Karcher,

Vorsitzender des Martinswerks

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