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Vom Hoffnungsträger zum Angeklagten

Dresden (dpa) — Der ehemalige Chef der SED im Bezirk Dresden, Hans Modrow, ist von der Staatsanwaltschaft wegen Anstiftung zur Fälschung der Kommunalwahlen im Mai 1989 angeklagt worden. Das sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Günter Hertweck am Dienstag der 'dpa‘ in Dresden. Mit dem heutigen PDS-Ehrenvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Modrow soll zum ersten Mal ein früherer Erster Sekretär einer SED-Bezirksleitung wegen Wahlfälscherei zu DDR-Zeiten vor Gericht gestellt werden. Wann der Prozeß eröffnet werden soll, stand gestern noch nicht fest. Der Präsident des Dresdner Bezirksgerichts, Klaus Kampmann, sagte, dazu „können wir gar nichts sagen“. Zunächst habe der Strafsenat zu prüfen, ob er das Hauptverfahren eröffnen werde. Dazu sei die „eingehende Prüfung, was an der Anklage dran ist“, nötig. Der zuständige Senat müsse die Prioritäten nach seiner übrigen Geschäftsbelastung festlegen, und die sei groß. Kampmann schloß nicht aus, daß der Prozeß erst im nächsten Jahr beginnen kann. In den letzten Jahren des SED- Regimes war Modrow zunehmend von seiner eigenen Parteiführung kritisiert worden, weil er als Anhänger der Reformpolitik des damaligen sowjetischen KP-Chefs Michail Gorbatschow galt. Nach Ablösung der alten SED-Führung wurde er im November 1989 zum vorletzten DDR-Ministerpräsidenten gewählt.

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