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Prozeß gegen Kripo-Lauscher wurde eingestellt

Hannover (taz) — Der Prozeß gegen acht Kripo-Beamte, die im Verein mit dem Versicherungsdetektiv Werner Mauss 1982 den hannoverschen Juwelier Rene Düe mehrfach illegal abgehört hatten, ist vom Landgericht Hannover am 28. Verhandlungstag eingestellt worden. Lediglich der Chef der Kripo-Lauscher, der inzwischen pensionierte Kriminaldirektor Karl-Heinz Müller, mußte im Gegenzug für die Einstellung wegen geringer Schuld eine Geldbuße von 7.000 DM zahlen. Müller hatte zuvor die alleinige Verantwortung für die Lauschangriffe übernommen, die in Frankreich und Spanien inszeniert worden waren. Er selbst habe sich von den Abhöraktionen Ermittlungsergebnisse versprochen, gab Müller zu, seine Kollegen habe er jedoch in dem Glauben gelassen, die Aktionen gegen den zu Unrecht des Versicherungsbetruges beschuldigten Juwelier dienten dem Schutz eines V-Mannes. Die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht erfolgte, nachdem sich noch weitere Kripo-Beamte halbherzig zur Sache geäußert hatten. Obwohl das Gesetz für von Beamten begangene illegale Abhöraktionen eine Strafe von bis zu fünf Jahren vorsieht, sah die Kammer ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens nicht mehr als gegeben an. Mit einer Verurteilung der angeklagten Polizisten hatte allerdings schon zu Beginn des Prozesses im November letzten Jahres niemand mehr ernsthaft gerechnet. Nachdem das Verfahren jahrelang von der Staatsanwaltschaft Hannover verschleppt wurde, war von vornherein ein Urteil vor der absoluten Verjährung der Taten kaum noch möglich. Spätestens im Juli wäre diese absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren auch für den letzten der Lauschangriffe abgelaufen. ü.o.

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