: Abschiebestopp für KurdInnen beschlossen
■ Bayern lehnt generellen Abschiebestopp für kurdische AsybewerberInnen ab
Hamburg (dpa) — Kurdische AsylbewerberInnen aus dem umkämpften Gebiet im Südosten der Türkei werden derzeit offenbar aus keinem deutschen Bundesland mehr in ihre Heimat abgeschoben.
Neun der sechzehn Bundesländer haben bereits einen generellen Abschiebestopp für KurdInnen verfügt. Dazu zählen fast alle SPD-regierten Länder. Die Landesregierungen begründen den Schritt damit, daß die KurdInnen in ihrer Heimat um ihr Leben fürchten müßten, seitdem die türkischen Sicherheitskräfte hart gegen die militanten Kurden der PKK im Südosten der Türkei vorgehen. Nach Hessen beschlossen am Freitag auch Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen und Berlin, KurdInnen für zunächst einmal sechs Monate nicht mehr in ihre Heimat abzuschieben. Lediglich das CSU-regierte Bayern lehnt einen generellen Abschiebestopp mit der Begründung ab, die Masse der KurdInnen komme nicht aus der östlichen Türkei. Von daher gebe es für eine solche Regelung keine Veranlassung. In Baden-Württemberg und Thüringen gibt es keine generellen Abschiebestopps. Beide Innenministerien versicherten jedoch, es gebe derzeit keine spektakulären Abschiebefälle. Gäbe es sie, würden Kurden aber derzeit nicht abgeschoben, hieß es in Stuttgart. Baden-Württemberg strebe eine bundesweite Regelung an.
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