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SPD-Juristen kritisieren Polizei

■ Brechmittel-Spritze unverhältnismäßig / Polizeiarzt überflüssig

„Schwerwiegende rechtliche Bedenken“ hat die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) gegen die Bremer Polizei erhoben. In der letzten Woche war bekannt geworden, daß ein Polizeiarzt einem vorläufig festgenommenen Afrikaner das Brechmittel „Apomorphin“ gespritzt hatte.

Die sozialdemokratischen Juristen erklärten dazu am Samstag, daß das Mittel wegen seiner „schweren, möglichen Nebenwirkungen“ nur mit Einverständnis des Betroffenen hätte verabreicht werden dürfen. Außerdem, so die ASJ, hätte die Polizei Zeit genug gehabt, einen richterlichen Beschluß für die Spritze einzuholen.

„Die Anordnung eines körperlichen Eingriffs steht im Ermittlungsverfahren grundsätzlich nur dem Richter zu“, heißt es in der Erklärung. „Jeder vorläufig Festgenommene muß unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des folgenden Tages, einem Richter vorgeführt werden. Es hätte (...) Gelegenheit bestanden, die notwendige richterliche Entscheidung herbeizuholen.“

Polizeipräsident Lüken hatte in der letzten Woche erklärt, daß in dem bekannt gewordenen Fall die Beamten beobachtet hätten, wie der Festgenommene vier Päckchen mit Rauschgift verschluckt haben soll. Trotzdem sei in diesem Fall „der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt gewesen“, erklärte der Sprecher der sozialdemokratischen JuristInnen, Wolfgang Grotheer. „Eine Magenspülung, die nach Gerichtsentscheidungen ein zulässiges Mittel gewesen wären, (um die verschluckten Pakete wieder ans Tageslicht zu befördern, d. Red.), hätte ausgereicht und ein deutlich geringeres gesundheitliches Risiko gehabt."

Wolfgang Grotheer stellte in diesem Zusammenhang auch die Institution des Polizeiarztes in Frage. Für eine Behandlung eines Beschuldigten durch einen Polizeiarzt bestehe keine Notwendigkeit. „Diese Behandlung kann besser durch die übrigen im öffentlichen Gesundheitswesen tätigen Ärzte erfolgen.“

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