■ SACHSEN
: Arbeit und Wohnung als Verfassungsrechte

Dresden (dpa) — Soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit, angemessenen Wohnraum und Bildung sollen in der sächsischen Verfassung als Staatsziele verankert werden. Das sieht der Entwurf für das Gesetzeswerk vor, den der Verfassungsausschuß des Landtages am Wochenende mit großer Mehrheit beschlossen hat. Der Ausschußvorsitzende Volker Schimpff (CDU) berichtete am Montag in Dresden, der Landtag werde die Landesverfassung Ende Mai voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschieden. Der Ausschuß verwarf den Vorschlag, die Bürger über die Verfassung entscheiden zu lassen.