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ORB klagt gegen Staatsvertrag

Berlin/Potsdam. Der Intendant des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg (ORB), Hans-Jürgen Rosenbauer, hat nach der Verabschiedung des Medienstaatsvertrages mit Berlin am Mittwoch durch den Potsdamer Landtag die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde angekündigt. Der Vertrag verletze das Verfassungsgebot der Staatsferne und entmündige den ORB-Rundfunkrat. Es sei bedauerlich, daß der Landtag die Vorbehalte des ORB nicht berücksichtigt habe. Künftig werde der Sender Freies Berlin (SFB) eine Hörfunkfrequenz verlieren, und der ORB werde auf drei Hörfunkfrequenzen beschränkt. Dadurch reduziere sich das Programmangebot um ein Viertel. ORB-Hörfunkdirektor Gerhard Hirschfeld betonte, daß beide Sender auch ohne staatliche Reglementierung kooperieren könnten. Er zeigte sich verwundert darüber, daß der SFB den Abschluß des Medienstaatsvertrages plötzlich begrüßte. Einige Tage zuvor hatten sich SFB und ORB über eine mögliche gemeinsame Verfassungsbeschwerde verständigt. Vom SFB war zu hören, daß dem Vertrag »grundsätzlich« zugestimmt werde, man aber mit der Beschneidung der SFB- Frequenzen unzufrieden sei. Eine Klage behalte man sich noch vor. Beim ORB wird mit einer Entscheidung über die Verfassungsklage bei der nächsten Rundfunkratssitzung am 21. April gerechnet. adn/dpa/taz

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