: VATER ERSTRITT SORGERECHT FÜR UNEHELICHES KIND
Gleiches Recht für Eltern
Paris (taz) — Im Kampf um die Gleichberechtigung haben die französischen Männer einen wichtigen Punkt gewonnen: Ein Vater erstritt vor einem Gericht im südwestfranzösischen Rochefort das Sorgerecht für sein uneheliches Kind. Die Richterin Laurence Noel urteilte, die Regelung des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach das Sorgerecht automatisch der Mutter zufällt, widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der französische Gesetzesartikel „basiert ausschließlich auf dem Kriterium des Geschlechts“, erklärte die Richterin. Die Menschenrechtskonvention hingegen garantiere, daß die elterlichen „Rechte und Freiheiten ohne Unterschied aufgrund von Geschlecht oder Rasse“ gesichert seien. Bei Kindern unverheirateter Paare hatten in Frankreich bisher die Mütter das Sorgerecht, sofern die Eltern es versäumt hatten, beim Vormundschaftsrichter das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit wird jedoch äußerst selten von diesem Recht Gebrauch gemacht. Später fallen die Väter aus allen Wolken, wenn sie für die Anmeldung in der Schule oder für eine Reise ins Ausland eine Genehmigung der Mütter brauchen. Zu ernsthaften Problemen kommt es bei einer „Scheidung“ der Eltern.
So erging es auch dem klagenden Vater: Er zog sein zweijähriges Kind zwar nach der Trennung von dessen Mutter allein auf, hatte jedoch rechtlich keinerlei Befugnisse über das Kind. Die Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches entspreche nicht mehr der „soziologischen Realität“, begründete die Richterin ihr Urteil. Im Interesse des Kindes müßten beide Eltern gleiche Rechte erhalten. Ebenfalls unter Berufung auf die europäische Menschenrechtskonvention war erst vor wenigen Wochen das Recht der Frauen auf Nachtarbeit eingeführt worden. Bettina Kaps
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