: Demo für Freilassung Bernd Rössners
Nürnberg (taz) — Etwa 250 Demonstranten forderten am Samstag im niederbayerischen Straubing auf ihrem Zug vom Marktplatz zur Justizvollzugsanstalt die „sofortige Freilassung von Bernd Rössner und aller anderen haftunfähigen Gefangenen“. Im Gegensatz zu allen vorherigen Demonstrationen in Straubing hielten sich die eingesetzten Spezialeinheiten der bayerischen Polizei, die sog. Unterstützungskommandos (USK), zurück. Es kam zu keinerlei Festnahmen. Die Polizei versuchte auch nicht, die von der Stadt Straubing verhängten rigiden Demonstrationsauflagen restlos durchzusetzen.
So hatte die Stadt vorgeschrieben, daß die Demonstranten den kürzesten Weg von der Innenstadt zur JVA nehmen müßten. Sie sollten in Vierer-Reihen gehen und „zwischen den einzelnen Marschgruppen von maximal fünf Personen einen Abstand von drei Metern“ einhalten. Begründet wurde diese Maßnahme damit, man müsse der „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ in der niederbayerischen Stadt Rechnung tragen. Der Lautsprecherwagen sollte dem Demonstrationszug voranfahren, und die Lautstärke sollte so eingestellt werden, „daß nur die unmittelbaren Versammlungsteilnehmer angesprochen und darüber hinaus Passanten und Anwohner nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar belästigt“ würden. Selbst die Postierung der Lautsprecher vor dem JVA- Gelände wurde von der Stadt Straubing exakt vorgeschrieben, um eine „Übermittlung von Nachrichten an die Gefangenen auszuschließen“. Der Versuch der Initiatoren der Demonstration, gegen den Auflagenbescheid gerichtlich vorzugehen, scheiterte.
Hauptziel der Demonstration war es, neben der Forderung nach „Zusammenlegung der Gefangenen aus RAF und Widerstand“ und der sofortigen Schließung der berüchtigten psychiatrischen Abteilung von Straubing die Freilassung des in Straubing einsitzenden Bernd Rössner zu thematisieren. Rössner ist seit seiner Festnahme im April 1975 bei der Besetzung der bundesdeutschen Botschaft in Stockholm in Haft. Einzelisolation, Beruhigungszellen und zehn erfolglose Hungerstreiks hatten derart schwere gesundheitliche Störungen zur Folge, daß Rössner auch von offiziellen Stellen als haftunfähig gilt. Trotzdem lehnte das Oberlandesgericht im Mai 1990 bei der Überprüfung der Haftfortdauer, wie sie für lebenslänglich Verurteilte nach 15 Jahren obligatorisch ist, eine Haftentlassung ab. Rössner lehnt es ab, die geforderte Abschwörung vom bewaffneten Widerstand zu leisten. Das bayerische Justizministerium weigert sich bislang, über eine vorzeitige Haftentlassung von Rössner aus der JVA Straubing zu reden. Bs
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