: Richtigstellung
■ betr.: "Mit Skepis gegen Sucht angehen", taz vom 6.4.92
betr.: »Mit Skepsis gegen Sucht angehen«
von Jeannette Goddar, taz vom 6.4.92
Schön, daß die Zwiebel in der taz wohlwollend beschrieben wird. Leider sind aber einige Informationen so falsch und mißverständlich dargestellt, daß sie so auf keinen Fall stehenbleiben sollten, denn aufgrund so eines Artikels bewerben sich dann Frauen auf ganz falscher Basis bei uns.
1.Gerichtsvollzieher haben in der Zwiebel nur solange keinen Zutritt, wie sie sich nicht mit polizeilicher Hilfe Zutritt verschaffen. Diese Situation ist rechtlich eindeutig geregelt. Beim Erstbesuch muß der Gerichtsvollzieher bei uns allerdings wirklich vor der Tür warten.
2.Die Frauen können bei uns nicht kommen oder gehen, wann sie wollen, sondern es gibt klar gestaffelte Ausgangsregeln, zum Beispiel die ersten vier Wochen nur zu zweit, abends bis 23 Uhr und am Wochenende auf Antrag länger und so weiter.
3.Ich habe Sucht nicht als »Defekt in der Lebensführung«, sondern als »Problem der Lebensbewältigung« bezeichnet.
4.Die Zwiebel ist bereits 1991 zehn Jahre alt geworden.
5.Ich habe nicht behauptet, daß Drogentherapie immer mehr zu geschlossenen Einrichtungen tendiert, sondern daß therapeutische WGs von den Krankenkassen heute wohl nicht mehr in dieser Form finanziert würden und daß bei neuentstehenden WGs Wert auf eine Ärztin und Nachtdienst gelegt würde.
6.In der Zwiebel legen die Bewohnerinnen ihre Regeln nicht alle selbst fest, nämlich auf keinen Fall die drei Grundregeln (keine Gewalt, keine Drogen, keine Männer), so daß die Bemerkung, daß irgendwann Männer hier rein dürften, sachlich falsch ist. [...] Kirsten Belger-Koller, Zwiebel, Berlin 38
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